Foto hilft auch während der Pandemie
"Die derzeitige Situation macht eindringlich deutlich, wie wichtig es sein kann, dass ich auch bei Helfern nachvollziehen kann, wer zu welchem Bereich Zugang hat." Es bestehe kein Zweifel an der Erforderlichkeit von Bildern auf den Dienstausweisen.
Selbst ein auf dem Ausweis vorhandener Chip oder Barcode mache das Lichtbild nicht überflüssig. "Im Falle eines Diebstahls des Ausweises ohne Lichtbild könnte keine Überprüfung stattfinden", schreibt der Datenschutzbeauftragte.
Grundsatzfrage nach der Erforderlichkeit
Grundsätzlich geht es bei der Datenverarbeitung im Allgemeinen und hier im Besonderen bei Bildern im Dienstausweis um die Erforderlichkeit. "Die rückt umso mehr in den Vordergrund, wenn der Dienstausweis Zugang zu ansonsten für andere Personen gesperrte Bereichen gewährleisten soll", sagt der Datenschutzbeauftragte.