Die Vorgabe kommt vom Bundesarzt. Damit ist sie für alle DRK-Landesverbände gültig.
Der Masernschutz ist kein Nachweis einer Impfung, sondern ein Nachweis, dass ein Schutz gegen Masern vorliegt.
Nutzt die Box „Untersuchungen/Nachweise“. Hier wählt ihr den Typ „Nachweis/Vermerke“ und dann den neuen Eintrag „Bescheinigung zum Masernschutzgesetz“. Zusätzlich könnt ihr unter dem Typ „Impfung“ den Eintrag „Masern“ nutzen.
Wofür ihr euch auch entscheidet: Wenn ihr später eine Auswertung zu dem Thema macht, sucht ihr einfach nach dem entsprechenden Wert.