Schutz gegen Masern einpflegen
Du kannst jetzt einen bundesweiten Schutz gegen die Masern im drkserver eintragen. Der Eintrag ist Teil des Nachweises zur Einsatztauglichkeit.
Die Vorgabe kommt vom Bundesarzt. Damit ist sie für alle DRK-Landesverbände gültig.
Der Masernschutz ist kein Nachweis einer Impfung, sondern ein Nachweis, dass ein Schutz gegen Masern vorliegt.
Nutzt die Box „Untersuchungen/Nachweise“. Hier wählt ihr den Typ „Nachweis/Vermerke“ und dann den neuen Eintrag „Bescheinigung zum Masernschutzgesetz“. Zusätzlich könnt ihr unter dem Typ „Impfung“ den Eintrag „Masern“ nutzen.
Wofür ihr euch auch entscheidet: Wenn ihr später eine Auswertung zu dem Thema macht, sucht ihr einfach nach dem entsprechenden Wert.